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August 1, 2024

Ablaufschema bei Kindeswohlgefährdung

Arbeiten Sie beruflich mit Kindern und Jugendlichen? Machen Sie sich Sorgen, dass ein Kind oder ein:e Jugendliche:r sexuelle Gewalt oder Gewalt in der eigenen Partnerschaft erfährt oder Gewalt unter den Eltern miterleben muss? Dann haben Sie nach §§8a und b SGB VIII Anspruch auf eine Beratung durch eine Kinderschutzfachkraft. In manchen Berufsfeldern (Kita, Jugendhilfeeinrichtungen) sind sie sogar verpflichtet dazu, eine solche Beratung zur Gefährdungseinschätzung in Anspruch zu nehmen. Wir stehen zu den genannten Themenfeldern gerne für Sie zur Verfügung. Wenn Sie eine andere Kindeswohlgefährdung vermuten, wenden Sie sich bitte an die Kolleginnen vom Zentrum für Kinderrechte und Kinderschutz (KuK) unter der Telefonnummer 0551 – 79 777 398. Weitere Informationen können Sie diesem Infoblatt entnehmen.

Hier finden Sie das Schema als pdf.

Juni 18, 2024

Erreichbarkeit während der Sommerzeit

Vom 24. Juni bis zum 30. August sind wir zu folgenden Zeiten telefonisch erreichbar:

Montags von 9:00 – 11:00

Mittwochs von 15:00 – 17:00

Freitags von 9:00 – 11:00

 

Hinterlassen Sie uns außerhalb dieser Zeiten gerne eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Wir melden uns dann schnellstmöglich bei Ihnen zurück!

Juni 18, 2024

Erreichbarkeit während der Sommerzeit

Vom 24. Juni bis zum 30. August sind wir zu folgenden Zeiten telefonisch erreichbar:

Montags von 9:00 – 11:00

Mittwochs von 15:00 – 17:00

Freitags von 9:00 – 11:00

 

Falls Du von zuhause weg musst, kannst du dich unter diesen Telefonnummern beim Jugendamt melden:

  • 0551 / 400 3737 (wenn du in der Stadt Göttingen wohnst)
  • 0551 / 525 3737 (wenn du im Landkreis Göttingen wohnst)

In dringenden Fällen kannst Du unter 110 jederzeit die Polizei anrufen.

Außerdem kannst Du bei Problemen immer mit Menschen vom Krisenchat schreiben.

März 20, 2024

Erreichbarkeit während der Osterfeiertage

Zwischen dem 25. März und dem 1. April sind wir wie folgt telefonisch erreichbar: 

25.03. (Montag) von 9:00 – 11:00

27.03. (Mittwoch) von 15:00 – 17:00

28.03. (Donnerstag) von 15:00 – 17:00

Karfreitag (29.03.) und Ostermontag (01.04.) ist unser Telefon nicht besetzt.

 

Falls Du von zuhause weg musst, kannst du dich unter diesen Telefonnummern beim Jugendamt melden:

  • 0551 / 400 3737 (wenn du in der Stadt Göttingen wohnst)
  • 0551 / 525 3737 (wenn du im Landkreis Göttingen wohnst)

In dringenden Fällen kannst Du unter 110 jederzeit die Polizei anrufen.

Außerdem kannst Du bei Problemen immer mit Menschen vom Krisenchat schreiben.

 

Ab dem 2. April sind wir wieder wie bewohnt erreichbar.