§8a/b Beratung – Ablaufschema

Arbeiten Sie beruflich mit Kindern und Jugendlichen? Machen Sie sich Sorgen, dass ein Kind oder ein:e Jugendliche:r sexuelle Gewalt oder Gewalt in der eigenen Partnerschaft erfährt oder Gewalt unter den Eltern miterleben muss? Dann haben Sie nach §§8a und b SGB VIII Anspruch auf eine Beratung durch eine Kinderschutzfachkraft. In manchen Berufsfeldern (Kita, Jugendhilfeeinrichtungen) sind sie sogar verpflichtet dazu, eine solche Beratung zur Gefährdungseinschätzung in Anspruch zu nehmen. Wir stehen zu den genannten Themenfeldern gerne für Sie zur Verfügung. Wenn Sie eine andere Kindeswohlgefährdung vermuten, wenden Sie sich bitte an die Kolleginnen vom Zentrum für Kinderrechte und Kinderschutz (KuK) unter der Telefonnummer 0551 – 79 777 398. Weitere Informationen können Sie diesem Infoblatt entnehmen.